Vergabekammer verbietet AOK vorläufig Vertragsschluss mit der KV - Ärzten und Versicherten drohen massive Nachteile
Köln, den 17.11.2008
Die Landesvorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes beschließen im Rahmen ihrer Sitzung am Wochenende die weiteren Schritte zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages auf Umsetzung des § 73 b SGB V.
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