Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“. Diese kann von entsprechend qualifizierten Hausärzten sowie Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten durchgeführt werden.
Wenige Monate nach der Einführung haben sich 3 000 Dermatologen und 28 000 Hausärzte für das Screening qualifiziert. Eine Untersuchung ist somit wohnortnah möglich. Alle, die sich im Vorfeld der Untersuchung informieren wollen, finden nähere Informationen unter Service für Versicherte.
Deutschland hat mit dem Hautkrebs-Screening weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut ein. Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in der speziell hierzu qualifizierten Praxis über die Versichertenkarte abgerechnet.
Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird keine Praxisgebühr erhoben.
Zur Teilnahme an diesem Hautkrebs-Screening benötigen Ärzte einen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten achtstündigen Fortbildungsprogramm. Das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF) e. V. koordiniert regionale Fortbildungstermine.
Ihre Fax-Anmeldung wird nach Eingangsdatum registiert. Sollten die Seminarplätze bereits ausgebucht sein, werden Sie umgehend informiert.
Bitte beachten Sie, dass Fortbildungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (25 TN) leider abgesagt werden müssen.
Ihre Anmeldung wird erst durch unsere FAX-Bestätigung (ca. 1 Woche vor Beginn) wirksam.
| Termin | Tag | Dauer | Stadt | Landesverband | Anmerkung |
| 04.12.2010 | Sa | 10:00-18:00 Uhr | Essen | Nordrhein | im Rahmen des 3. FB - Tages Nordrhein |
| 18.02.2010 | Fr | 10:00-18:00 Uhr | Mannheim | Ba.-Wü. | im Rahmen des 5. IhF-Fortbildungskongresses |