Einfach toll! Mach es auch! Werde eine VERAH!
Dies denken und sagen 95 Prozent aller VERAHs. Das IhF hat im März bundesweit etwas über 4000 VERAHs befragt und 95 Prozent (der knapp 700 Antworten) bejahten die Frage: "Würden Sie anderen MFAs die VERAH Qualifikation empfehlen?".
Diese Aussage bestärkt uns in dem Glauben, hier auf dem richtigen Weg zu sein. Und dies nicht nur zur optimierten Patientenversorgung oder zur reinen Arztentlastung, sondern eben auch zur Zufriedenheit unserer Medizinischen Fachangestellten. Eine solch hohe "Weiterempfehlungsrate" gibt es selten. Und dies, obwohl bedauerlicherweise nur knapp die Hälfte der VERAHs eine erhöhte Vergütung für ihre höhere Qualifikation erhalten. Oder andersherum gesagt: Es ist dem Deutschen Hausärzteverband durch die Entwicklung und Etablierung der VERAH Qualifikation gelungen, die Vergütung der Medizinischen Fachangestellten in den Hausarztpraxen anzuheben. Die VERAHs erhalten, neben anderen Benefits (PKW Nutzung, Fortbildungskurse, mehr Urlaubstage, mehr Handlungsautonomie,...), zwischen 50 - 250 Euro mehr pro Monat.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sofern Sie bisher gezögert haben, ihren Mitarbeiterinnen die Möglichkeit einer VERAH Qualifikation anzubieten, sollten Sie jetzt die Gelegenheit nutzen und ihr Praxisteam auf die vor uns liegenden Aufgaben vorzubereiten. Ohne innovative Kooperationsformen wird das Gesundheitssystem die künftigen Herausforderungen, die durch die demographische Entwicklung, den medizinischen Fortschritt und den sich abzeichnenden Ärztemangel geprägt sind, nicht bewältigen können. Die Entwicklungen auf diesem Gebiet sind leider vielfältig und teilweise unübersichtlich (vgl. Heilkundeübertragungsrichtlinie, Pflegestützpunkte, Notfallkompetenz, Krankenhausentlassmanagement u.v.m). Der Deutsche Hausärzteverband hat mit dem VERAH-Konzept eine eigene Qualifizierung geschaffen, die die umfassende Zuständigkeit der Hausarztpraxis für die Versorgung stärkt und auch wirtschaftlich absichert. Die Implementierung des VERAH-Konzeptes ermöglicht es, die Hausarztpraxis als "Ort der Versorgung" stärker zu etablieren und auch der bedeutsamen Schnittstelle zu den Pflegefachberufen gerecht zu werden.
In diesem Sinne
Ihr
Hans-Michael Mühlenfeld
Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW)
Nur wenn unsere Erfahrungen mit Medikamenten gemeldet werden, können Sie uns auch helfen. Hier können Sie über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (auch Verdachtsfälle) an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gemäß der Berufsordnung für Ärzte berichten.
http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung/index.html
Neu! Meldepflicht für Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken
Bundestag und Bundesrat haben für Ärzte und Labore eine Meldepflicht für Mumps, Windpocken, Keuchhusten und Röteln beschlossen. Das neue Gesetz trat am 29. März 2013 in Kraft. Die Falldefinitionen des RKI für die vier Krankheiten wurden im Bundesgesundheitsblatt online veröffentlicht und sind auch über die Internetseiten des RKI abrufbar. Des Weiteren werden die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Meldepflicht als auch begleitende Artikel für das Epidemiologische Bulletin, für die RKI-Internetseiten und weitere einschlägige Informationsquellen der Ärzteschaft vorbereitet. Weitere Informationen und die Meldebögen finden Sie hier.
Ist eine OP sinnvoll oder nicht?
Arthroskopische Behandlung einer Meniskusläsion und Arthrose.
Eine Untersuchung aus den USA versuchte den Effekt einer arthroskopischen partiellen Meniskektomie bei symptomatischen Patienten mit Meniskusriss und leichter oder moderater Kniearthrose mit alleiniger Physiotherapie zu vergleichen.
Resultat: Die Verbesserung im WOMAC Score (intention to treat) betrug nach 6 Monaten 20.9 Punkte in der operierten und 18.5 Punkte in der konservativ behandelten Gruppe. Der Unterschied ist 2.4 Punkte (95% CI -1.8-6.5). Ebenfalls waren bei den Schmerzen und im SF 36 keine signifikanten Unterschiede nachweisbar. Diese Ergebnisse der intention to treat Analyse sind nicht einfach zu interpretieren, da innert der ersten 6 Monate nach Randomisierung bereits ein Drittel der Patienten, die in die Physiotherapiegruppe randomisiert wurde, operiert worden war. Von den Patienten, die nach 6 Monaten in den ursprünglichen zugeteilten Gruppen verblieben, hatten sich 67% in der operierten Gruppe und 44% in der nicht-operierten Gruppe signifikant (mehr als 8 Punkte im WOMAC) verbessert.
Kommentar von Evimed: Wieder einmal eine Studie, deren Ergebnisse kaum und nur mit größter Vorsicht zu interpretieren sind. Die Autoren machen es sich einfach und schreiben, dass keine relevanten Unterschiede zwischen der operierten und nicht-operierten Gruppe vorhanden sind, fügen aber gleich an, dass ein Drittel der Patienten mit Physiotherapie auch operiert wurde. Man kann, wenn man die Ergebnisse der Studie studiert, herauslesen, dass es eine noch nicht näher definierte Gruppe geben muss, die von einer chirurgischen Therapie, anstelle einer alleinigen Physiotherapie profitiert.
Die Hausärztliche Arbeitsmethodik mit dem Vorteil der Erlebten Anamnese nun wissenschaftlich belegt
Patientenzentrierte Entscheidungsfindung hilft Helfen.
Hinweise, dass Kontextfaktoren die Behandlung der Patienten beeinflussen können werden als "kontextuelle red flags" bezeichnet. Solche Hinweise oder "red flags" sind zum Beispiel verpasste Konsultationstermine, Patient holt Rezept für Fortsetzung der Therapie nicht ab, befolgt Selbst-Behandlungsplan nicht, wiederholte Notfallkonsultationen... Bei einer idealen patientenzentrierten Behandlung werden solche Hinweise vom Arzt wahrgenommen, die Bedeutung dieser red flags in einer amerikanischen Studie erfasst, die Kontextfaktoren eruiert und dann die Betreuung angepasst.
Resultat: Die häufigsten "red flags" waren: verpasste Konsultationen, verpasste Labor- oder andere Untersuchungen, Adherence bei der Medikamenteneinnahme, Diabetes und Hypertonie mit erhöhten Werten.
Bei Patienten bei denen die Kontextfaktoren bei der Betreuung berücksichtigt wurden verbesserte sich der Outcome bei 71% und bei denen ohne Berücksichtigung bei 48%.
Schlussfolgerung: Wenn Ärzte die Bedürfnisse und Lebensumstände (Kontext) der Patienten adäquat berücksichtigen, dann verbessert sich der Outcome der Patienten.
Auswertung des AOK-Hausarztvertrags im Baden-Württemberg
Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) sorgt für weitere Qualitätssteigerungen und für eine höhere Arbeitszufriedenheit teilnehmender Ärzte.
Der nun vorliegende Abschlussbericht der Professoren Ferdinand M. Gerlach von der Johann Wolfgang Goethe‐Universität Frankfurt am Main und Joachim Szecsenyi vom Universitätsklinikum Heidelberg untermauert dieses Ergebnis. So kommen die Studienautoren unter anderem zu dem Schluss: „Die Analysen zeigen nahezu durchgängig eine (mehr oder weniger) erhöhte Versorgungsqualität bei den Patienten, die in die HzV eingeschrieben waren.“ Das schlägt sich auch in der Zufriedenheit der teilnehmenden Patienten nieder. „Die Beurteilung der Patienten zeigt in dem Themenbereich „Arzt‐Patienten‐Beziehung“ eine hohe Zufriedenheit“, heißt es dazu im Abschlussbericht. Insbesondere der Aspekt des Zuhörens sowie der vertrauliche Umgang mit Daten und Unterlagen wurde sehr gut beurteilt. Auch attestierte die Patienten ihren HzV-Hausärzten unter anderem, sich sehr gründlich mit ihren gesundheitlichen Problemen zu befassen, sie ausführlich zu informieren und gut erreichbar zu sein.
"Die Studienlage sollte Anlass genug für die Politik sein, diese Versorgungsform zu fördern und nicht zu behindern", kommentiert Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, die Ergebnisse des Abschlussberichts. "Wem das Wohl der Patienten wirklich am Herzen liegt, der muss dafür sorgen, dass Versicherte weiterhin die Hausarztzentrierte Versorgung wählen können“, forderte er. „Dazu muss die Pflicht der Krankenkassen, Hausarztverträge abzuschließen, erhalten bleiben, und die Refinanzierungsklausel in Absatz 5a § 73b SGB, die diese Verträge torpediert, muss schnellstmöglich vom Tisch!"
Die Ergebnisse finden Sie hier.
E-Learning
Schon mal probiert? Keine Zeit für Seminare am Wochenende? Wir haben für Sie das richtige Angebot hier.
Psychosomatische Grundversorgung
Nach häufigen Anfragen beim IhF nach Kursen für die KV Genehmigung zur Durchführung von Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung zur Abrechnung der EBM Ziffern 35100 und 35110 ist ein weiter zunehmender Bedarf an Schulungsplätzen zu verzeichnen durch die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV), in denen diese Genehmigung Teilnahmevoraussetzung ist. Aus diesem Grund hat das IhF in der zweiten Jahreshälfte 2013 mit einer Gruppe kompetenter von der KV anerkannten Referenten/innen Kurse in Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgebaut.
Sie haben nun die Möglichkeit in nur zwei Wochenenden den 50 Stunden Kurs Psychosomatische Grundversorgung (30 Stunden verbale Interventionstechniken und 20 Stunden Theorieseminare) anrechenbar für die Qualifikation zur Erbringung Psychosomatischer Leistungen gem. § 5 Abs. 6 der Psychotherapievereinbarung zu buchen. Weisen Sie zusätzlich über einen Zeitraum von 6 Monaten 30 Stunden Balintgruppenarbeit nach, können Sie bereits Ende 2013 die Genehmigung bei Ihrer KV beantragen.
IhF Kompakttage
Weitere Termine und nähere Informationen finden Sie hier und unter www.ihf-fobi.de.
Erfüllen Sie die Erwartungen Ihrer Patienten?
Hausärzte für eine Studie der TU Berlin gesucht!
In dem Projekt „RAC“ wird basierend auf dem Konzept „Health System Responsiveness“ untersucht, inwieweit Hausärzte die Erwartungen ihrer Patienten an nicht-medizinische Aspekte der Gesundheitsversorgung, wie einen respektvollen Umgang und eine verständliche Kommunikation, erfüllen. Für die Studie werden niedergelassene Ärzte gesucht, welche u.a. einen Fragebogen zur „Responsiveness“ an ihre Patienten weitergeben. Inwieweit sie die Erwartungen ihrer Patienten erfüllen, erfahren kooperierende Arztpraxen in einer eigenen Auswertung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: