Mit den Verträgen zu Integrierten Versorgungsformen und den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V hat der Deutsche Hausärzteverband begonnen, den Hausärzten neue Formen der Gesundheitsversorgung und -vorsorge zu öffnen.
Wir freuen uns über Anregung und Kritik und werden diese soweit möglich hier aufnehmen.
Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG
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§ 73b und § 140a SGB V
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