Mit den Verträgen zu Integrierten Versorgungs-formen und den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V hat der Deutsche Haus-ärzteverband begonnen, den Hausärzten neue Formen der Gesundheitsversorgung und -vorsorge zu öffnen.
Wir freuen uns über Anregung und Kritik und werden diese soweit möglich hier aufnehmen.
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