Vertrag über die Versorgung kardiovaskulär erkrankter Patienten - "CARDIO-Integral"


 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis zum Abrechnen der Zielsicherungspauschalen

Je Versicherte ist die Abrechnung nur einer erkrankungsspezifischen Zielsicherungspauschale je Quartal möglich. Sollte eine Behandlung auf Grund mehrer
Erkrankungen des Versicherten erfolgen, ist die Zielsicherungspauschale abzurechnen, welche hauptsächlich die Vorstellung begründete.

 
 

 

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