in der Fassung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 17./18. September 2009 in Berlin.
Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Delegiertenversammlung. Der Beschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder. Die vom betroffenen Mitgliedsverband gewählten Delegierten haben bei der Beschlussfassung kein Stimmrecht. Vor der Beschlussfassung in der Delegiertenversammlung sind der Geschäftsführende Vorstand des Verbandes sowie der betroffene Mitgliedsverband in der Delegiertenversammlung zu hören.
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