HzV-Modul


Übernahme des HzV-Moduls durch die Fa. CROSSSOFT zum 01.01.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bekanntermaßen haben wir das HzV-Modul seit dem Jahre 2009 nur übergangsweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt, um den Einstieg in die Hausarztzentrierte Versorgung finanziell zu erleichtern. Leider ist es uns aber aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht möglich, eine unentgeltliche Bereitstellung  fortzuführen, deshalb sehen wir uns leider gezwungen, den unentgeltlichen Lizenzvertrag zum 31.12.2011 zu kündigen.

Wir freuen uns aber, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit der Firma CROSSSOFT., die für uns in den vergangenen Jahren diese Software entwickelt und fortlaufend aktualisiert hat, einen kompetenten Anbieter von Softwarelösungen gefunden haben, der Ihnen auch zukünftig, falls gewünscht, eine funktionsfähige Praxisverwaltungssoftware für HZV-Verträge zu moderaten Bedingungen zur Verfügung stellen wird.

Im Einzelnen haben Sie folgende Optionen:

Sollten Sie sich bis zum Jahresende für die Firma CROSSSOFT,  als Ihren zukünftigen Softwarehersteller entscheiden, zahlen Sie ab Q1/2012 monatlich eine Gebühr i.H.v. 29,00 € zzgl. MwST. pro LANR. Weil jedoch bis zum Jahresende nur wenig Zeit für eine Entscheidungsfindung Ihrerseits verbleibt, haben wir mit der Firma CROSSSOFT, eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2012 verabredet, d.h. Sie haben die Möglichkeit, sich bis zu diesem Datum für oder gegen die Firma CROSSSOFT, als Ihrem zukünftigen Softwareanbieter zu entscheiden.

Fällt bis zum 31.01.2012 Ihre Entscheidung zugunsten von CROSSSOFT aus, fällt rückwirkend zum 01.01.2012 die o.g. monatliche Lizenzgebühr an, entscheiden Sie sich jedoch bis zum 31.01.2012 gegen die Firma CROSSSOFT. als Softwareanbieter, können Sie die Version Q1/2012 noch bis zum Quartalsende unentgeltlich nutzen.

Sollten Sie die gesetzte Frist, aus welchen Gründen auch immer, verstreichen lassen und sich trotzdem abschließend für die Firma CROSSSOFT entscheiden, fällt aufgrund des dadurch entstehenden, erhöhten Aufwands eine Einmalgebühr i.H.v. 290,00 € zzgl. MwST. an.

 

Bei Fragen zu proX hzv (ehem. HzV-Modul) steht Ihnen die Hotline von Crosssoft unter 0431-239210 gerne zur Verfügung.

 
 

Information zur Weiterführung des HzV-Moduls ab 01.01.2012

 
 

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Bei Fragen zu Ihrer Praxis-Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Softwarehersteller!

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