Nachrichten Details

Offener Brief an GKV-Spitzenverband und KBV – Aufforderung zur Anpassung der GOP 01434 (Telefonkonsultation)

Sehr geehrte Frau Dr. Pfeiffer,
sehr geehrter Herr Kollege Dr. Gassen,
sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hofmeister,

die von Ihnen verhandelte neue GOP 01434 (Telefonkonsultation) ist trotz Nachbesserung nur bedingt geeignet, dem veränderten Versorgungsgeschehen in den Hausarztpraxen gerecht zu werden.

Die Beschränkung der GOP 01434 auf sechs jeweils fünfminütige Telefonate pro Patient hat nichts mit der Versorgungswirklichkeit zu tun! In dieser Zeit, die für unsere Patienten so verun-sichernd ist, sind Arzt-Patienten-Gespräche von fünf bzw. maximal 30 Minuten bei weitem nicht ausreichend. Gerade die älteren Patientinnen und Patienten brauchen jetzt, da sie buchstäblich von der Welt abgeschnitten sind, umso mehr ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt, die ihre Sorgen ernst nehmen und sie trotz der derzeitigen Einschränkungen bestmöglich versorgen – und das ohne aufwendige Technik.

Wir fordern deshalb seit Langem, die telefonische Betreuung und Versorgung so zu vergüten, wie dies bereits bei der Behandlung im Wege von Videosprechstunden der Fall ist. So liegt doch der Unterschied zwischen diesen beiden Kommunikationsformen lediglich darin, ob ein Bild übertragen wird oder nicht. Die Zeit und die Zuwendung des Arztes zu seinem Patienten sind entscheidend, ob per Video oder Telefon. Wieso sollte dann ersteres frei vergütet (keine Begrenzung für das 2. Quartal) werden und letzteres an ein Zeitkontingent gebunden sein?

Dies ist umso unverständlicher, da gerade ältere Patienten, die aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht in die Praxen kommen sollten, denen aber die technischen Möglichkeiten zur Videotelefonie fehlen, auf die telefonische Betreuung und Versorgung durch ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt angewiesen sind. Andere Krankheiten warten nicht, bis die Corona-Pandemie abgeebbt ist – die Versorgung kann und darf nicht auf Eis gelegt werden! Die Benach-teiligung von Patienten, denen eine Videoübertragung, ob aus persönlichen oder technischen Gründen, nicht möglich ist, ist nicht akzeptabel.

Die telefonische Betreuung und Versorgung durch die Hausärzte muss deshalb über die Versichertenpauschale vergütet werden; die Pauschale nebst Zuschlägen muss unbegrenzt und in voller Höhe ausgezahlt werden und darf auch dann nicht angerechnet (z. B. Gesprächsbudgets) oder gekürzt werden, wenn in demselbem Quartal noch ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt.

Die Hausärztinnen und Hausärzte bilden in diesen Zeiten die Bastion, die die Patientinnen und Patienten vor einer Einweisung in die stationäre Behandlung schützt. Ohne ihr tägliches Engagement hätten gerade die älteren Patienten oft keine andere Wahl, als sich an die Krankenhäuser zu wenden – die in diesen Tagen ihren Fokus aber auf die Covid-19-Patienten richten müssen!

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie nun endlich die richtigen Maßnahmen ergreifen und die Hausärztinnen und Hausärzte in ihrer Arbeit spürbar unterstützen; dies bitte schnell und unbürokratisch!

In Erwartung einer positiven Antwort.

Freundliche Grüße

Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender