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Rundbrief des Bundesvorsitzenden, Ulrich Weigeldt, am 20.05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Medizinischen Fachangestellten haben während der gesamten Corona-Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Hausarztpraxen haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hausärztinnen und Hausärzte nicht nur den Löwenanteil der Impfkampagne gestemmt haben, sondern auch bis heute die allermeisten Corona-Patientinnen und Patienten versorgen.

Umso bedauerlicher war es, dass die MFA in der politischen Diskussion um einen Corona-Bonus lange Zeit nicht wahrgenommen wurden, sondern nur die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die zweifelsohne ebenso wichtige Arbeit während der Pandemie geleistet haben, im Fokus standen. Die Leistungen unserer MFA wurde schlichtweg übersehen.

Schon früh war absehbar, dass eine staatliche Corona-Prämie, wie sie beispielsweise Intensivpflegekräfte erhalten, für MFA nicht vorgesehen war. Als Verband haben wir uns in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Im kontinuierlichen Austausch mit den Abgeordneten haben wir auf eine Lösung hingearbeitet, die einen Bonus für die MFA ermöglicht und die gleichzeitig auch politisch durchsetzbar ist, denn von einer gut gemeinten Forderung, die nicht umgesetzt wird, haben weder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch wir Hausärztinnen und Hausärzte etwas.

Wir sind daher sehr froh, dass der Gesetzgeber gestern auf den letzten Metern beschlossen hat, den nieder-gelassenen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit einzuräumen, ihren MFA einen Bonus auszuzahlen, der dann bis zu einer Höhe von 4.500 Euro komplett steuerfrei ist. So können auch speziell die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter honoriert werden, die sich in der Pandemie besonders engagiert haben.

Viele Abgeordnete haben erkannt, dass ein solches Modell nicht nur ein wichtiges und notwendiges Signal gegenüber den MFA ist, sondern auch ein Gebot der Fairness. Andernfalls hätten verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Bonus erhalten, einen bedeutenden Teil gleich wieder an den Staat zahlen müssen. Das kann ja wohl kaum Sinn der Sache sein.

Als Verband ist es unsere Aufgabe, die Interessen der Hausärztinnen und Hausärzte zu vertreten. Dabei haben wir jedoch auch stets die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den hausärztlichen Praxen im Blick, denn ohne sie ist eine hochwertige hausärztliche Versorgung nicht denkbar.

Die Steuerfreiheit für die Bonus-Zahlungen gilt bereits für den Zeitraum vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 und ist erstmalig bereits für den Veranlagungszeitraum 2021 anwendbar. Das heißt, dass auch Boni, die bereits in diesem Zeitraum gezahlt wurden, rückwirkend steuerfrei gestellt werden. Sobald wir konkrete Umsetzungshinweise für diese steuerfreien Bonus-Zahlungen haben, werden wir die Landesverbände entsprechend informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender