Nachrichten Detailansicht

FKG-Gesetzgebung darf innovative Versorgungsstrukturen nicht gefährden

Berlin, 11.12.2019 – Mit dem „Gesetz für einen fairen GKV-Kassenwettbewerb“ (GKV-FKG) will der Gesetzgeber vermeintliche Manipulationen verhindern und dafür Diagnosen von der Vergütung ärztlicher Leistungen trennen. Entsprechenden Plänen erteilt der Deutsche Hausärzteverband eine klare Absage und warnt davor, qualitativ hochwertige Versorgungsstrukturen zu gefährden.


Das grundsätzliche Vorhaben des Gesetzgebers, dem Prinzip „Geld gegen Diagnose“ ein Ende zu setzen, ist ohne Zweifel richtig. Mit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes wurde dieses bereits im Jahr 2017 abschließend geregelt. Vor dem Hintergrund der leidigen Diskussionen um angebliche Manipulationsversuche werden die im Rahmen der TSVG-Gesetzgebung bereits abgelehnten Regelungen jetzt ohne Not wieder aufgenommen. „Unter dem Deckmantel der Manipulationsresistenz schießt der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings weit über das Ziel hinaus“, sagt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

„Damit sorgt er für eine unnötige Verschärfung bei der Ausgestaltung bestehender Versorgungsverträge und beeinträchtigt die Umsetzung innovativer Versorgungsformen. Dabei sollte klar sein: Der Verteilungskampf der Kassen untereinander um Zuwendungen aus dem Morbi-RSA darf nicht auf dem Rücken der Patienten und Ärzte ausgetragen werden.“Einen gesetzlichen Eingriff mit dem Ziel, den wichtigen Vertrags- bzw. Leistungswettbewerb der Krankenkassen zu unterbinden, lehnt der Deutsche Hausärzteverband ab. Genau dieser Wettbewerb fördert nachweislich die Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Versorgung und gewährleistet passgenaue und auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtete Versorgungsstrukturen. „Weniger statt mehr Wettbewerb der Kassen untereinander kann vom Gesetzgeber sicherlich nicht gewollt sein. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass nicht nur andere Ärzteverbände diese Sichtweise teilen, sondern sich auch wichtige Krankenkassen – beispielsweise die AOK – vorrangig um eine gute Versorgung ihrer Versicherten bemühen und sich nicht nur um eine weitere Maximierung ihrer Unternehmensgewinne kümmern“, ergänzt Weigeldt.