Nachrichten Detailansicht

Pressestatement anlässlich des Entwurfs zur Impfverordnung

Berlin, 05.12.2020 – Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“ sieht vor, dass Impfwillige zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung „ein ärztliches Zeugnis über das bei ihnen krankheitsbedingt erhöhte Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019“ vorlegen müssen. Diese Atteste sollen in den Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausgestellt und dann im Impfzentrum vorgelegt werden.

Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt:

„Schon sehr früh haben sich viele Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Mitarbeitenden zur Mitarbeit in den Impfzentren und mobilen Teams bereit erklärt. Ebenso selbstverständlich werden sich die Kolleginnen und Kollegen an Beratungen zur Impfung beteiligen – wir erleben tagtäglich in unseren Praxen, wie groß das Bedürfnis nach wissenschaftlich gesicherten Informationen unter den Patientinnen und Patienten ist. Was aber nicht sein kann, ist, dass die Politik sich erst davor drückt, klare Priorisierungsentscheidungen zu treffen, und nun offenbar plant, diese Aufgabe quasi durch die Hintertür bei den Hausärztinnen und Hausärzten abzuladen!

Es belastet nicht nur das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis auf unzumutbare Weise, wenn der einzelne Hausarzt darüber entscheiden soll, ob sein Patient zu einer impfberechtigten Gruppe gehört oder nicht. Viele Praxen arbeiten schon jetzt jenseits der Belastbarkeitsgrenze. Es übersteigt ihre Kapazitäten, wenn nun millionenfach Einzelgespräche und Untersuchungen für Atteste zur Impfberechtigung durchgeführt werden sollen. Wir Hausärztinnen und Hausärzte werden nicht zulassen, dass dies zu Lasten unserer vielen anderen, oftmals chronisch kranken Patientinnen und Patienten geht, die uns ebenso brauchen! Seit Wochen appellieren wir an die Politik, ein bundeseinheitliches Einladungsverfahren für die Impfungen gegen Covid-19 zu etablieren, analog etwa zum Mammographie-Screening. Dass dieser Appell bislang ungehört geblieben ist, ist ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen im ambulanten Gesundheitssektor, die seit Beginn der Pandemie den Löwenanteil schultern bei der Versorgung von Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.“