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Pressestatement anlässlich Kabinettsbeschluss über den Entwurf GKV-FKG

Berlin, 10.10.2019 – Statement von Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hauärzteverband e.V., zum gestrigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG).“

„Der Kabinettsentwurf zum FKG enthält nach wie vor die von uns schon im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum TSVG kritisierten Verschärfungen der mit dem HHVG eingeführten und ausreichenden Regelungen zur Vermeidung unzulässiger Beeinflussungen von Ärzten durch einzelne Krankenkassen bei der Vergabe und Dokumentation von Diagnosen. Weitergehende Regelungen, wie sie jetzt zur Entkopplung von Diagnosen und Vergütungen in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und in der Besonderen (Integrierten) Versorgung vorgelegt wurden, sind überzogen. Es gibt hierfür keinen Anlass und bis heute auch keine Nachweise dafür, dass Hausärztinnen und Hausärzte durch die Vereinbarungen in den HZV-Verträgen veranlasst werden, bewusst falsche Diagnosen aufzuschreiben, damit einzelne Krankenkassen mehr Geld aus dem RSA erhalten. Wir schließen unsere HZV-Verträge nicht, um den RSA zugunsten einzelner Kassen zu beeinflussen, sondern um unsere Patientinnen und Patienten zukunftssicher und medizinisch hochwertig zu versorgen.

Ebenso erteilen wir jeglichen Bestrebungen eine Absage, identische Diagnosen von Hausärzten und Fachärzten unterschiedlich zu bewerten mit dem Ziel, dass hausärztliche Diagnosen zu niedrigeren Zuschlägen für Hausarzt-HMG führen. Dies ist eine Geringschätzung hausärztlicher Tätigkeit, die wir nicht akzeptieren.“

 

Kontakt:

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