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Pressestatement zur Einigung zwischen BMG und KBV bezüglich der neuen Testverordnung

Berlin, 05.07.2022 – Zur Einigung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bezüglich der neuen Testverordnung sagt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt:

"Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind aus dem Schneider, die Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind die Gelackmeierten. Das ist das Ergebnis der Einigung zwischen BMG und KBV.

Die Einigung zu den Bürgertests mag das Problem der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der Bürgertests für die KVen lösen, für die Ärztinnen und Ärzte vor Ort ändert sich jedoch nichts. Das „Bürokratiemonster Testverordnung“ bleibt unverändert bestehen.

Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort müssen in Zukunft eine Barkasse führen und von einigen Patientinnen und Patienten drei Euro eintreiben. Sie sollen außerdem überprüfen, ob jemand anspruchsberechtigt ist oder nicht. Dafür müssen sich die Ärztinnen und Ärzte nachweisen lassen, ob jemand abends ins Konzert geht oder nicht, laut Begründung der Verordnung im Zweifel dadurch, dass sie sich die Eintrittskarten vorzeigen lassen. Diese Regelungen sind absurd, in der Praxis nicht durchführbar und belasten die sowieso schon sehr stark geforderten Hausarztpraxen noch weiter.

Seit Jahren wird diskutiert, dass wir die komplett aus dem Ruder gelaufene Bürokratie in den Griff bekommen müssen. Dass diese Testverordnung nun tatsächlich so umgesetzt wird, zeigt leider erneut, dass es sich dabei nur um Sonntagsreden handelt.

Die Konsequenz dieser Regelung wird sein, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen sehr genau überlegen werden, ob sie noch Bürgertests anbieten können oder nicht."