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Rundbrief des Bundesvorstandes am 02.05.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor wenigen Tagen fand unsere Frühjahrstagung in Münster statt – dieses Jahr gemeinsam mit dem Haus­ärzte­verband Westfalen-Lippe. 120 Delegierte aus ganz Deutschland kamen zusammen, um die Leit­planken unserer Verbandspolitik zu diskutieren und zu beschließen.

Frühjahrstagung in Münster – Ressourcenschonung ein zentrales Thema

Eine Frage stand besonders im Fokus: Wie soll der stetig steigende Bedarf nach hausärztlicher Versorgung in Zukunft gedeckt werden, während gleichzeitig die Ressourcen immer knapper werden? Klar ist dabei: Die immer weiter voranschreitende Zersplitterung der Versorgung kann und darf nicht die Antwort sein! Wir Hausärztinnen und Hausärzte werden nicht entlastet, wenn Gesundheitslotsen steuern, Gesund­heitskioske beraten und Apotheken impfen. Im Gegenteil! Das führt in dem ohnehin schon viel zu kom­plexen Gesundheitswesen zu noch größerem Chaos. Was wir brauchen, ist eine stärkere Bündelung der Verantwortung in der Hausarztpraxis.

Damit die Hausarztpraxen auch in Zukunft dem steigenden Versorgungsdruck standhalten können, braucht es echte Strukturreformen, die im Alltag spürbar entlasten. Dazu gehört auch, dass in unseren Hausarztpraxen nicht mehr alles zwingend ärztlich adressiert werden muss, sondern einfachere Anliegen verstärkt von unseren hochqualifizierten Teams bearbeitet werden können. Genau in diese Kerbe schlägt unser Teampraxen-Konzept. Entscheidend dabei ist: Die Hausarztpraxis wird als zentraler Ort der Versor­gung gestärkt. Wir Hausärztinnen und Hausärzte leiten ein Team, in welchem sich auch verschiedene Fachkräfte – MFA, VERAH, akademisierte VERAH oder, je nach Bedarf, z. B. Sozialarbeiterinnen und Sozial­arbeiter – direkt um die Anliegen unserer Patientinnen und Patienten kümmern. Jede Praxis kann dann selbst entscheiden, was für sie am besten funktioniert.

Klar ist, dass es so etwas nicht umsonst geben kann! Die Krankenkassen müssen solche Teamstrukturen vernünftig finanzieren. Erste Kassen werden im Rahmen der Hausarztverträge einen so genannten Teampraxiszuschlag zahlen. Weitere müssen folgen, damit die Versorgung auch in Zukunft noch funk­tionieren kann.

Selbstverständlich muss das Hand in Hand gehen mit einem Abbau der vollkommen ausufernden Büro­kratie, die so viele von uns Woche um Woche in den Wahnsinn treibt.

„Hausärztinnen- und Hausärzteverband“ – Delegiertenversammlung stimmt für neuen Verbandsnamen

Nach intensiven Diskussionen in den vergangenen Monaten, haben die Delegierten mit überwältigender Mehrheit entschieden, dass sich unser Verband einen neuen Namen geben wird, der gleichermaßen die Hausärztinnen wie auch die Hausärzte adressiert. Die Abstimmung hat ergeben, dass unser Verband zukünftig „Hausärztinnen- und Hausärzteverband“ heißen wird. Die Änderung tritt in Kraft, sobald der neue Name im Vereinsregister eingetragen wurde.

Dieser Schritt ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Repräsentation von Frauen, die inzwi­schen über 50 Prozent der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte ausmachen, in unserem Verband gestärkt wird. Eine weitere ist beispielsweise, dass die Gremien paritätisch besetzt werden müssen. So besteht auch unser Bundesvorstand seit der letzten Wahl aus vier Männern und fünf Frauen.

Großen Anteil an diesem Prozess hat das „Forum Hausärztinnen“, das sich seit mehreren Jahren konti­nuierlich für die Anliegen der Kolleginnen einsetzt. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für das Engagement!

Cyberangriff auf BITMARCK stört Praxisabläufe

In der vergangenen Woche wurde der Krankenkassen-Dienstleister BITMARCK Opfer eines Cyberangriffs. BITMARCK ist ein IT-Dienstleister für circa 80 gesetzliche Krankenkassen und somit beispielweise für die Annahme von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder den Betrieb der elektronischen Patientenakte verantwortlich. Zu ihren Kunden zählen u. a. die DAK Gesundheit, die IKK Classic, die Hanse­atische Krankenkasse sowie viele Betriebskrankenkassen.

Viele von uns haben die Folgen des Cyberangriffs unmittelbar zu spüren bekommen. So war zum Bespiel die Verarbeitung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorübergehend gestört. Die von den Arztpraxen an die Krankenkassen gesendeten Daten seien laut BITMARCK, von Montagabend (24. April, 22:00 Uhr) bis Donnerstagmorgen (27. April, 04:00 Uhr) fast durchgängig als fehlerhaft abge­wiesen worden. Die KBV rät Arztpraxen, zu prüfen, ob sie bei dem Versand von eAU seit Montagabend Fehlermeldungen erhalten haben. Dort, wo dies der Fall ist, sollten sie die AU-Daten so schnell wie mög­lich erneut an die Krankenkassen senden.

Für unsere Praxen bedeutet das mal wieder zusätzlichen Aufwand, für den wir eigentlich keine Zeit haben. Das ist extrem ärgerlich und zeigt einmal mehr, dass die an sich sehr sinnvolle Digitalisierung in den Praxen bislang eher für Be- statt Entlastung sorgt. Gleichzeitig macht es einmal mehr deutlich, dass das Gesundheitswesen im Fokus von Cyberkriminellen steht. Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist IT-Sicherheit folglich ein ganz entscheidender Aspekt. Hier dürfen die Praxen nicht allein gelassen werden!

Passend dazu, hat die Delegiertenversammlung vor wenigen Tagen einen Antrag verabschiedet, der die gematik und den Gesetzgeber auffordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Dateien und sons­tige Informationen, die die Praxen über die Telematikinfrastruktur (TI) erreichen, keine Schadsoftware o. ä. enthalten können. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, neben der Patientenversorgung auch noch die TI-Strukturen auf Sicherheit zu prüfen!

In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf das Papier IT-Sicherheit in Arztpraxen und die Einordnung von Bedrohungen, welches maßgeblich von der AG Digitales im Hausärzteverband Nieder­sachsen entwickelt wurde und Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt, die sich konkret in den Haus­arztpraxen stellen. Das Papier steht u. a. auf der Website des Deutschen Hausärzteverbandes kostenlos zum Download bereit.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Markus Beier
Bundesvorsitzender

Prof. Dr. Nicola Buhliger-Göpfarth
Erste stellvertretende Bundesvorsitzende